NPOG: Erste Verschlimmbesserung
Änderungen am Polizeigesetz geplant
– Hannover, 12.11.2019 –
Das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) ist erst im Mai dieses Jahres und trotz enormer Proteste aus der Zivilgesellschaft in Kraft getreten. Ein halbes Jahr später steht bereits die erste Verschlimmbesserung (Landtagsdrucksache 18/4852) an.
Die geplanten Änderungen betreffen Regelungen zu unbegründeten Identitätskontrollen und massenweisem Scanning von Kfz-Kennzeichen, die nach (erwartbaren) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in der bestehenden Form widerrechtlich sind.
Im Vorfeld der Verabschiedung der Verschlimmbesserungen hat der Innenausschuss
des Landtages einige schriftliche Gutachten angefordert. In diesen wurde u.a.
von
freiheitsfoo,
der Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit
sowie dem Gesetzgeberischen Beratungsdienstes
(GBD)
teils erhebliche Kritik an Punkten der nun gepanten Änderungen geäußert. Eine
mündliche Anhörung ist vom Innenausschuss aber dennoch als nicht notwendig
erachtet worden.
Das freiheitsfoo hat zu den geplanten Änderungen eine detaillierte Kritik formuliert und dankbarerweise sämtliche eingereichten Gutachten öffentlich zur Verfügung gestellt.